Preise für Privatrezepte, Berufsgenossenschaft Rezepte (BG-Rezepte) und Selbstzahler:
Die BCR-Therapie (Biologische Zellregulations-Therapie) ist eine innovative Therapieform, die mithilfe von Mikroströmen und Lichtkanälen den Zellstoffwechsel anregt und so die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert.
Die BCR-Therapie kann bei einer Vielzahl von Beschwerden eingesetzt werden, darunter:
Die BCR-Therapie ist eine sanfte und effektive Therapieform, die folgende Vorteile bietet:
Luxxamed ist ein Medizinprodukt, das speziell für die BCR-Therapie entwickelt wurde.
Prävention von berufsbedingten Erkrankungen wie z.B Bandscheibenvorfall, Carpaltunnel-Syndrom, Schulter-Arm-Syndrom usw. aber auch Motivation und Leistungssteigerung durch individuelle Beratung und Betreuung.
Zielsetzung wie z.B.: Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Steigerung der Lebensqualität können durch alltagstaugliche Tipps und innerbetriebliche Maßnahmen erreicht werden. Gesundheit sollte nicht nur durch Ausbleiben von Erkrankungen definiert werden. Viel mehr durch wohlfühlen im beruflichen und privaten Alltag. Das Gleichgewicht von Belastung und Belastbarkeit spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Als Physiotherapeutin und staatlich geprüfte Sport- und Gymnastiklehrerin mit Jahre langer Berufserfahrung habe ich ein großes Repertoir an Techniken zur Erreichung der persönlichen Ziele Ihrer Angestellten zum Thema Gesundheit und Wohlbefinden im beruflichen und privaten Alltag.
Neben den physiotherapeutischen Techniken wende ich auch gerne Trainingskonzepte von Pilates, Yoga und Tai Bo an. Körperbildung und Gleichgewichtstraining mit und ohne Kleingeräte, aber auch Entspannungstechniken wie z.B progressive Muskel Relaxation, Phantasie- und Körper- reisen oder Entspannung durch Atemtechniken sind bewährte Methoden zur Erhaltung der Gesundheit und Steigerung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
Seit dem 1. Januar 2009 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit zudem unbürokratisch steuerlich unterstützt. Immerhin 500,- Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.
Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen.
Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34: Betriebliche Gesundheitsförderung
„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“